21.08.2020
Aktualisierte Liste der Extrahaushalte des Statistischen Bundesamtes und der „sonstigen öffentlichen Fonds, Einrichtungen und Unternehmen“
In ihrem Rundschreiben Nr. 55/2020 zu Bankenstatistik/Kundensystematik vom 13.08.2020 informierte die Bundesbank über die aktualisierten Listen der Extrahaushalte und der „sonstigen öffentlichen Fonds, Einrichtungen und Unternehmen“ (sFEU), beides einschließlich der Zu- und Abgänge gegenüber 2019 und mit dem Stand vom Januar 2020.
Die Liste der Extrahaushalte umfasst alle im bankstatistischen Meldewesen als Nichtmarktproduzenten dem Staatssektor zugeordneten öffentlichen Fonds, Einrichtungen und Unternehmen der Gebietskörperschaften.
Ebenso hat das Statistische Bundesamt in Ergänzung zur Liste der Extrahaushalte eine aktualisierte Liste der sFEU, die zum Stand 1. Januar 2020 als „Marktproduzenten“ nach den Vorschriften des ESVG 2010 bzw. des bankstatistischen Meldewesens außerhalb des Staatssektors zu schlüsseln sind, auf seiner Internetseite veröffentlicht.
Die aktualisierten Listen wurden um die entsprechenden Bilanzstatistik-Positionen und Kundensystematik-Schlüssel ergänzt und stehen als Excel-Tabelle unter der Rubrik „Aktuelles“ auf der Kundensystematik Internetseite der Bundesbank bereit.
Die Institute werden gebeten, ihre Kundenkonten mit den Listen abzugleichen und die entsprechenden Umschlüsselungen vorzunehmen. Es wurden hierfür zwei Tabellenblätter eingerichtet:
- Tabellenblatt Zugänge:
- Umfasst Einheiten, die dem Extrahaushalten bzw. sFEU zugeordnet sind.
- Tabellenblatt Abgänge:
- Umfasst Einheiten, die den Extrahaushalten und somit nicht mehr den sFEU zugeordnet sind.
- Diese sind anhand der angebenden Sektoren- und Branchenzuordnung umzuschlüsseln.
Die Bundesbank bittet die beiden Listen nicht nur bei der Identifikation und Schlüsselung öffentlicher Einrichtungen in Hinblick auf die Branchenzuordnung, sondern auch für den korrekten Ausweis der aufgenommenen Kredite dieser Einrichtung in der monatlichen Bilanzstatistik zu nutzen.
Die neuen Schlüsselungen sollen erstmalig zum Meldetermin Oktober 2020 für alle bankstatistischen Erhebungen mit einer monatlichen Meldefrequenz und für die quartalsweise erhobene Kreditnehmerstatistik erstmals für das vierte Quartal 2020 angewendet werden.
Quelle: Bundesbank