29.07.2020
AnaCredit - Einreichungsart und Korrekturkonzept für Kredit-Stammdaten werden geändert.
Am 24.07.2020 veröffentlichte die Deutsche Bundesbank das Rundschreiben Nr. 50/2020, in dem sie sowohl über die Anpassung der Einreichungsart und die Umstellung des Korrekturkonzepts für Kredit-Stammdaten als auch über die Anpassung der Meldevorgaben zum 01.08.2021 informiert.
Anpassung der Einreichungsart und Umstellung des Korrekturkonzepts für Kredit-Stammdaten
Im vergangenen Jahr bat die Deutsche Kreditwirtschaft um Änderungen des Melde- und Korrekturverfahrens. Als Ergebnis der Überprüfung des Melde- und Korrekturmechanismus hat man sich auf die Einführung des Zeitpunktprinzips für Meldungen von Kredit-Stammdaten geeinigt. Für die Umstellung auf das Zeitpunktprinzip liegt folgender Zeitplan vor:
- Veröffentlichung der geänderten Technischen Spezifikation im Juli 2020 (bereits erfolgt)
- Umstellung der Datenbank in der Bundesbank auf das Zeitpunktprinzip zum 01.08.2021: Ab diesem Zeitpunkt sollen Daten für den aktuellen Meldemonat bzw. das aktuelle Meldequartal sowie Korrekturen vergangener Meldestichtage nach dem Zeitpunktprinzip eingereicht werden.
- Tests mit den meldepflichtigen Instituten im Juni und Juli 2021: zu Beginn des 2. Quartals 2021 erhalten Institute dazu nähere Informationen.
Die Bundesbank kündigte an, dass es ab dem 01.08.2021 drei Einreichungsarten geben wird. Institute müssen bei jeder Meldung von Kreditdaten je eingereichter Datei eine Einreichungsart festlegen, so dass die AnaCredit-Datenbank die Meldungen richtig verarbeiten kann. Die folgenden drei Ausprägungen sind möglich, wobei die Institute bei jeder Meldung die Einreichungsart auf ihre Bedürfnisse angepasst wählen können:
- FULL_REPLACEMENT: Die Datensätze in der Meldedatei werden als Vollmeldung behandelt.
- FULL_DYNAMIC: Alle dynamischen Datensätze in der Meldedatei werden als Vollmeldung behandelt, hingegen die Kredit-Stammdatensätze als Deltameldung zum vorherigen Meldetermin.
- CHANGE: Diese Datensätze werden stets als Änderungen zum bisher in der AnaCredit-Datenbank vorhandenen Datenbestand behandelt.
Die nach dem 01.08.2021 eingereichten Korrekturen, auch für alle zurückliegenden Meldetermine, beziehen sich nur noch auf den Termin, für den sie eingereicht wurden.
Es ist zu beachten, dass die aufgezeigten Änderungen nur für Kredit-Stammdaten und dynamische Kreditdaten gelten. Bei den Vertragspartner-Stammdaten werden die Einreichungsart und die Speicherung im Stammdatensystem RIAD-BBk der Deutschen Bundesbank nicht angepasst.
Anpassung der Meldevorgaben zum 01.08.2021
Die Bundesbank hat die Notwendigkeit erkannt, auch die Technischen Spezifikationen anzupassen. Neben der Ergänzung der Einreichungsart sind weitere zahlreiche Änderungen geplant. Dazu zählen u.a. die Schaffung einer Möglichkeit, Ausreißer bestätigen zu lassen, die Anpassung der Datentypspezifikation der Kreditnehmer- sowie der Kreditgebernummer auf genau 8 Zeichen oder die Angleichung der Liste der Währungen.
Gleichzeitig mit dem o.g. Rundschreiben hat die Bundesbank folgende technischen Dokumente veröffentlicht:
- Code List – Version 2.2
- Technische Spezifikation der Stamm- und Kreditdatenmeldungen für AnaCredit an die Bundesbank – Version 2.2
- Technische Spezifikation Tabelle 7 – Version 2.2
- Technisches Meldeschema AnaCredit – Version 2.2
- Fachliches Meldeschema Vertragspartner-Stammdaten – Version 6
Quelle: Bundesbank