23.07.2020
Bundesbank veröffentlicht Rundschreiben 45/2020 zu Bankenstatistik / Kreditdatenstatistik (AnaCredit).
Am 16.07.2020 veröffentlichte die Bundesbank das Rundschreiben 45/2020 zu Änderungen bei der Meldung eines Wechsels der Vertragspartnerkennung (Change Cube).
In ihrem Rundscheiben informiert die Bundesbank, dass die Vertragspartnerkennung analog zur Vertrags- und Instrumentenkennung stabil gehalten werden soll. Daher dürfen Institute den Change Cube zur Meldung eines Wechsels der Vertragspartnerkennung ab sofort nicht mehr nutzen. Im Rahmen der nächsten Anpassungen der technischen Spezifikation wird dieser mit einer Umsetzungsfrist von sechs oder mehr Monaten entfernt.
Des Weiteren teilt die Bundesbank mit, dass es zukünftig für in der Vergangenheit gemeldete Kennungen vom Typ Kreditnehmernummer oder Bankleitzahl keiner zwingenden Übereinstimmung mit der aktuellen Kreditnehmernummer oder Bankleitzahl bedarf. Folglich werden diesbezüglich keine Validierungen mehr durchgeführt. Demzufolge müssen Kreditnehmernummern oder Bankleitzahlen, die in AnaCredit als Vertragspartnerkennung genutzt wurden, weiterhin als solche genutzt werden, unabhängig davon, ob sich die Kreditnehmernummer oder Bankleitzahl einer Einheit geändert hat.
Eine Besonderheit gilt bei einer Änderung der Bankleitzahl des Berichtspflichtigen bzw. der beobachteten Einheit. Hier muss ab dem ersten Meldestichtag nach der Änderung die neue Bankleitzahl als Kennung im Dateinamen und in den Kopfdaten der AnaCredit-Meldung verwendet werden. Für Korrekturen älterer Stichtage ist jedoch weiterhin die ursprüngliche, zu diesem Zeitpunkt gültige, Bankleitzahl anzugeben.
Quelle: Bundesbank