28.05.2020
Neues zur Wohnimmobiliendarlehensrisikoverordnung und Finanzstabilitätsdatenerhebungsverordnung
Wie wir bereits in Februar 2020 berichteten (https://www.bsmgmbh.de/news/neue-meldepflicht-zu-wohnimmobilienfinanzierungen), stellte das Bundesministerium der Finanzen im Dezember 2019 einen Referentenentwurf zur Finanzstabilitätsdatenerhebungsverordnung (FinStabDEV) zur Konsultation. Diese soll die Deutsche Bundesbank ermächtigen, Daten im Rahmen der Vergabe von Krediten zum im Inland gelegenen Bau oder Erwerb von Wohnimmobilien zu erheben. Zum Zeitpunkt der Entwurfsvorlage war eine voraussichtliche Erstmeldung für das zweite Quartal 2021 geplant. Nun soll es zu Verzögerungen kommen.
Laut einem Artikel der Immobilien Zeitung vom 19.05.2020 soll es krisenbedingt zur Verschiebung der Wohnimmobiliendarlehensrisikoverordnung kommen. Durch diese Verordnung wäre die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ermächtigt worden, eine Allgemeinverfügung zur Risikobegrenzung bei der Wohnkreditvergabe insbesondere in Bezug auf Verschuldungsobergrenzen und Mindesttilgungen zu erlassen. Diese Verordnung sollte am 01.07.2020 in Kraft treten, wovon nunmehr jedoch abgesehen wird. So will ein Sprecher des Bundesministeriums der Finanzen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion mitgeteilt haben, dass der Erlass der Wohnimmobiliendarlehensrisikoverordnung auf nächstes Jahr (vermutl. 31.03.2021), verschoben wird. Damit reagiere das BMF auf einen Wunsch der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, um die Kreditwirtschaft während der andauernden Corona-Pandemie von weiteren regulatorischen Anforderungen zu entlasten.
Analog scheint sich auch die Einführung der geplanten Wohnkreditdatenbank (FinStabDEV) auf Grund der Corona-Situation zu verzögern. Diese sollte parallel zur Wohnimmobiliendarlehensrisikoverordnung erlassen werden. Hierzu soll das Bundesministerium der Finanzen mitgeteilt haben, dass die Auswertung der Verbändeanhörung noch andauere. Bislang gebe es sieben Stellungnahmen zum Referentenentwurf, die auf der Seite des Bundesministeriums der Finanzen eingesehen werden können. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion will jedoch erfahren haben, dass das Arbeiten an der Verordnung nicht „prioritär verfolgt“ wird. Auf die Frage, was das konkret bedeute, soll das Bundesfinanzministerium nicht näher eingegangen sein.
Über die offiziellen Kommunikationskanäle des BMF wurde bis dato weder zur Verschiebung der Wohnimmobiliendarlehensrisikoverordnung noch der FinStabDEV etwas bekannt gegeben. Es bleibt daher abzuwarten, ob sich die Verzögerung beider Verordnungen tatsächlich bestätigt.
Weiterführende Links:
https://www.immobilien-zeitung.de/1000070931/kreditdatenbank-kommt-spaeter
https://www.cducsu.de/presse/pressemitteilungen/kreditvergabe-der-banken-muss-gestaerkt-werden
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Gesetzestexte/Gesetze_Gesetzesvorhaben/Abteilungen/Abteilung_VII/19_Legislaturperiode/2019-12-20-FinStabDEV/0-Gesetz.html
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Gesetzestexte/Gesetze_Gesetzesvorhaben/Abteilungen/Abteilung_VII/19_Legislaturperiode/2019-11-29-Wohnimmobiliendarlehensrisikoverordnung/1-Referentenentwurf.pdf?__blob=publicationFile&v=4