07.02.2020
Neue Meldepflicht zu Wohnimmobilienfinanzierungen
Am 20.12.2019 hat das Bundesministerium der Finanzen einen Referentenentwurf für eine Verordnung zur Durchführung von Datenerhebungen durch die Deutsche Bundesbank zur Erfüllung der Aufgaben nach dem Finanzstabilitätsgesetz zur Konsultation gestellt.
„Für die erfolgreiche und rechtzeitige Identifizierung von Gefahren für die Finanzstabilität ist die regelmäßige Verfügbarkeit der hierzu erforderlichen Daten von besonderer Bedeutung. Der Wohnimmobilienmarkt spielt in Deutschland gesamtwirtschaftlich eine gewichtige Rolle. Die Analyse und Bewertung vom Wohnimmobilienmarkt ausgehender systemischer Risiken für das deutsche Finanzsystem ist deshalb ein wesentlicher Bestandteil der Überwachung der Finanzstabilität.“
In dem Referentenentwurf wird ausgeführt, dass für die Zwecke der laufenden Analyse zur Überwachung der makroprudenziellen Risikolage im Bereich neu vergebener Wohnimmobilienfinanzierungen bisher detaillierte, regelmäßig und standardisiert erhobene Daten fehlen würden. Die Deutsche Bundesbank soll daher künftig ermächtigt werden, relevante Daten mittels einer geeigneten Meldung von den Instituten zu erheben.
Als zu meldende Daten werden u.a. folgende Attribute (ca. 20 Attribute, jedoch mit unterschiedlichen möglichen Ausprägungen) aufgeführt:
- Marktwert der Wohnimmobilie
- Darlehensvolumen-Immobilienwert-Relation
- Realisierungsquote nach Verwertung
- Ausfallquote
- Anteil notleidender Darlehen
- Gesamteinkommen des Darlehensnehmers
- Quotienten aus Schuldendienst und Einkommen
- Lage der Immobilie
Auf einer Informationsveranstaltung am 29.01.2020 hat die Bundesbank einen ersten Überblick hinsichtlich der geplanten Datenanforderungen gegeben:
Quelle: Bundesbank Informationsveranstaltung v. 29.01.2020
Bemerkenswert ist hierbei, dass die Bundesbank das AnaCredit-Datenmodell um die zusätzlich erforderlichen Informationen für Wohnimmobilienfinanzierungen erweitern will. Die Meldung selbst könnte dann aus dem AnaCredit-Datenmodell in aggregierter Form im XML Format erzeugt werden.
Ein Jahr nach Veröffentlichung der finalen Rechtsverordnung (geplant für Q2/2020) müssen die Daten zum ersten Mal gemeldet werden. Das bedeutet, dass mit einer ersten Datenerhebung frühestens im 2. Quartal 2021 zu rechnen ist.
BSM plant die neue Meldeanforderung zu Wohnimmobilienfinanzierungen in BAIS umzusetzen.