16.07.2020
Die EBA beginnt mit der Umsetzung des neuen Aufsichtsrahmens für Wertpapierfirmen.
Am 04.06.2020 veröffentlichte die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) ihre Roadmap für die Implementierung des neuen Aufsichtsrahmens für Wertpapierfirmen. Dazu hat sie die ersten Themen zur Konsultation gestellt:
Konsultationspapier 1: aufsichtsrechtliche Anforderungen
(EBA/CP/2020/06)
- 3 Entwürfe von technischen Regulierungsstandards (RTS) über die Neuklassifizierung bestimmter Wertpapierfirmen zu Kreditinstituten
- 5 Entwürfe von RTS über Kapitalanforderungen für Wertpapierfirmen auf Einzelebene
- 1 Entwurf eines RTS über den Umfang und die Methoden der aufsichtsrechtlichen Konsolidierung für Wertpapierfirmen auf Gruppenebene
Konsultationspapier 2: Melde- und Offenlegungsanforderungen
(EBA/CP/2020/07)
- 1 Entwurf von technischen Durchführungsstandards (ITS) über die Höhe des Kapitals, das Klumpenrisiko, die Liquidität, die Höhe der Transaktionen sowie die Offenlegung der Eigenmittel
- 1 Entwurf eines RTS, der die Informationen spezifiziert, die Wertpapierfirmen zur Verfügung stellen müssen, um die Überwachung der Schwellenwerte zu ermöglichen, die bestimmen, ob eine Wertpapierfirma eine Zulassung als Kreditinstitut beantragen muss
Konsultationspapier 3: Vergütungsanforderungen I
(EBA/CP/2020/08)
- 1 Entwurf eines RTS über die Kriterien zur Ermittlung aller Kategorien von Mitarbeitern, deren berufliche Tätigkeiten einen wesentlichen Einfluss auf das Risikoprofil oder das verwaltete Vermögen der Firma haben (" Risikoträger")
Konsultationspapier 4: Vergütungsanforderungen II
(EBA/CP/2020/09)
- 1 Entwurf eines RTS, in dem die Klassen von Instrumenten spezifiziert werden, die die Kreditwürdigkeit der Wertpapierfirma als Unternehmensfortführung angemessen widerspiegeln, sowie mögliche alternative Regelungen, die für die Zwecke der variablen Vergütung von Risikoträgern geeignet sind.
Bei der Ausarbeitung dieser RTS und ITS hat die EBA den Grundsatz der Proportionalität berücksichtigt, um den Besonderheiten der verschiedenen Arten von Wertpapierfirmen Rechnung zu tragen.
Schließlich hat die EBA auch eine Datenerhebung auf freiwilliger Basis eingeleitet, um die Auswirkungen der in den vorgeschlagenen Regulierungsvorgaben zu bewerten.
Die Konsultationen laufen bis zum 4. September 2020. Mit dem Stichtag September 2021 müssen Wertpapierfirmen erstmals den Meldeanforderungen nachkommen. Die aufsichtlichen Offenlegungsanforderungen müssen ab dem 26.06.2021 angewendet werden.
Quelle: EBA