17.01.2020
Bundesbank veröffentlicht Rundschreiben Nr. 71/2019 zu Anpassungen hinsichtlich AnaCredit.
In diesem Rundschreiben der Bundesbank von Ende Dezember 2019 geht es sowohl um Änderungen an Einreichungsart und Korrekturkonzept für Kreditstammdaten als auch um Anpassungen der technischen Spezifikationen und des Validierungshandbuchs: Natürliche Personen.
Der erste Teil der Anpassungen betrifft das Rückmelde- und Korrekturverfahren zu AnaCredit. Dieses wurde im Juli 2019 von der Deutschen Kreditwirtschaft (DK) kritisiert. Im Fokus standen hier die hohe Komplexität und Quantität des Verfahrens, infolgedessen sich ein erheblicher Mehraufwand für die Institute ergibt, als auch die erhebliche Intransparenz des Rückmeldeverfahrens zu abgelehnten Datensätzen und Validierungsfehlern.
Bei einem Informationstreffen zwischen der Bundesbank und der DK im September 2019 wurden verschiedene Optionen für die Lösung der Kritikpunkte diskutiert:
- Zeitraumkorrektur und Deltameldung (Status Quo)
- Zeitraumkorrektur und optionale Vollmeldung für den aktuellen Meldestichtag
- Zeitpunktkorrektur und optionale Vollmeldung
Nach Aussage der Bundesbank bevorzugte die überwiegende Anzahl der Institute demnach Option 3. Infolgedessen befürwortet die Bundesbank nunmehr eine Anpassung des Korrekturkonzepts für Kreditstammdaten vom Zeitraumprinzip hin zum Zeitpunktprinzip sowie die Erweiterung des Einreichungsverfahrens um die Möglichkeit der Vollmeldung. Da die Meldungen entsprechend auf den jeweiligen Stichtag zugeschnitten wären, würde die Löschmeldung entfallen. Folglich würden auch keine Validierungsfehler und keine Ablehnung der Daten mehr auftreten. Die genauen Umfrageergebnisse sowie das weitere Vorgehen möchte die Bundesbank Ende Januar 2020 mit Vertretern der Kreditwirtschaft besprechen.
Der zweite Teil der Anpassungen bezieht sich auf die technischen Spezifikationen für natürliche Personen. Irrtümlich eingereichte Stamm- und Kreditdaten zu natürlichen Personen können ab dem 01. Februar 2020 bei der Bundesbank angezeigt werden.
Zudem bestätigt die Bundesbank, dass das neue Rückmeldungskonzept, die Version 2.1 der Technischen Spezifikation, die Version 2.1 des Technischen Meldeschemas sowie die Version 9 des Handbuchs zu den AnaCredit-Validierungsregeln für alle Einreichungen (wie bereits in Rundschreiben Nr. 39/2019 angekündigt) ab dem 1. Februar 2020 gelten.
Zum Rundschreiben: https://www.bundesbank.de/resource/blob/821208/5097f49f292b1315078db131365087cc/mL/2019-12-30-rs-71-data.pdf