05.05.2020
Bundesbank veröffentlicht Rundschreiben 30/2020 zu Bankenstatistik - Behandlung von Darlehensforderungen.
In Ihrem Rundschreiben teilt die Bundesbank Folgendes mit:
Wenn Darlehensforderungen im Zuge eines allgemeinen Zahlungsmoratoriums gestundet werden, diese aber nicht für aufsichtliche und regulatorische Zwecke als gestundet oder ausgefallen gemeldet werden, muss dies auch in den Meldungen zur MFI-Zinsstatistik, wenn bei der Definition der notleidenden Kredite auf Artikel 178 Abs. 1 der CRR abgestellt wird, sowie für die Kreditdatenstatistik (AnaCredit) Meldungen berücksichtigt werden.
Zudem weist die Bundesbank darauf hin, dass Darlehensforderungen, die von einem Zahlungsmoratorium betroffen sind, nur bei Änderung der Vertragsbedingungen als Folge einer aktiven Mitwirkung des Kunden, gemäß den Richtlinien zur MFI-Zinsstatistik, als Neugeschäft sowie Neuverhandlung in der MFI-Zinsstatistik auszuweisen sind.
Zum Rundschreiben:
https://www.bundesbank.de/resource/blob/831380/143ece898762f29b81a85fd4ec0638b6/mL/2020-04-22-rs-30-data.pdf