20.04.2020
Bundesbank veröffentlicht Rundschreiben 28/2020 zu Bankenstatistik/Kundensystematik.
Mit dem Rundschreiben Nr. 28/2020 vom 14.04.2020 informierte die Bundesbank über die geänderte statistische Zuordnung des „Europäischen Stabilitätsmechanismus“ („European Stability Mechanism“, ESM) und der „Europäischen Finanzstabilisierungsfazilität“ („European Financial Stability Facility“, EFSF) im statistischen Meldewesen.
Die Bundesbank schreibt, dass ab dem Meldetermin Juli 2020 ESM und EFSF in der Banken- und Außenwirtschaftsstatistik dem Sektor der öffentlichen Haushalte, Zentralstaat (ESVG 2010, S.1311) bzw. dem Kundensystematik-Schlüssel „öffentliche Verwaltung und Verteidigung“ (84A) mit Sitz innerhalb des Euroraums zuzuordnen sind. Für beide Erhebungen ist die Umstellung gleichzeitig vorzunehmen.
Im Auslandstatus der Banken und für Meldungen im Außenwirtschaftsverkehr (AWV-Meldungen) gelten bei der Übertragung jedoch weiterhin die gewohnten Schlüsselzahlen (Länderschlüssel): 926 für den ESM und 925 für die EFSF. Weiterhin bleibt für den ESM der Pseudo-ISO-Code 4S bestehen. Hingegen ist die EFSF ab dem Meldetermin Juli 2020 mit dem Pseudo-ISO-Code 4W abzugeben.
Die Ausweisvorgaben des Rundschreibens ersetzten die Vorgaben aus den bankstatistischen Rundschreiben Nr. 3/2011 und Nr. 54/2012.
Zum Rundschreiben:
https://www.bundesbank.de/resource/blob/830952/9d929e787f581c9e57031ff3280f50f7/mL/2020-04-14-rs-28-data.pdf