20.01.2020
Bundesbank veröffentlicht Mitteilung 8001/2020 zu AnaCredit.
Am 03. Januar 2020 veröffentlichte die Bundesbank Mitteilung Nr. 8001/2020 zu Änderungen bankstatistischer Meldepflichten und Aufhebung der Bundesbankmitteilung Nr. 8001/2016 in Bezug auf die Kreditdatenstatistik (AnaCredit).
Folgende Änderungen ergeben sich gegenüber Mitteilung Nr. 8001/2016:
Berichtspflichtige
- Die Vertragspartner-Stammdatenmeldung hat nunmehr in einer gemeinsamen Meldung für alle beobachteten Einheiten des gebietsansässigen Kreditinstituts mit im Ausland gebietsansässigen Zweigniederlassungen zu erfolgen.
Meldefrequenz
- Der beschreibende Satzteil zu Vertragspartner- und Kreditstammdaten - „die sich in der Regel nicht oder nur selten ändern“ - wurde entfernt.
Meldetermine
- Es wurde die Möglichkeit der Verlängerung der Einreichungsfrist bis zum 9. Geschäftstag nach Ablauf des jeweiligen Monats (auf Antrag) geschaffen, unter folgenden Voraussetzungen:
- Die AnaCredit-Meldung des Berichtspflichtigen umfasst beobachtete Einheiten ein- und desselben Rechtsträgers in unterschiedlichen Ländern oder
- der Berichtspflichtige ist selbst die rechtlich unselbstständige Niederlassung einer ausländischen Bank in Deutschland oder
- der Berichtspflichtige ist nach Maßgabe des Abschnitts 5. der Anlage 1 zur Anordnung für die monatliche Bilanzstatistik (Mitteilung Nr. 8002/2014) berichtspflichtig.
Dies gilt sowohl für die Meldung von Vertragspartner-Stammdaten als auch für die Meldung monatlich zu meldenden Daten.
Nationale Kennung
- Es wurde ergänzt, dass als nationale Kennung für in Deutschland gebietsansässige Vertragspartner in Ermangelung einer Registernummer auch die Umsatzsteuer-identifikations- oder Steuernummer zu melden ist. Sofern auch diese Informationen dem Berichtspflichtigen nicht vorliegen sollten, kann bis zum Stichtag 31.07.2021 auf deren Meldung verzichtet werden.
Geltung
Die neuen Meldevorgaben sind auf die Meldung für den Berichtsmonat August 2020 anzuwenden.
Entsprechend wird Mitteilung Nr. 8001/2016 zum 01. September 2020 aufgehoben.
Link zur Mitteilung: https://www.bundesbank.de/resource/blob/821312/6a48c4c1ff1fe27e5e208334b556aeab/mL/2020-01-03-8001-data.pdf