15.12.2020
BAIS unterstützt eine valide und fristgerechte Meldung der Risikotragfähigkeit.
Alle Kreditinstitute im Sinne des § 1 Absatz 1 Kreditwesengesetz (KWG) sowie übergeordnete Unternehmen einer Gruppe im Sinne des § 10a KWG sind verpflichtet, regelmäßig Risikotragfähigkeitsinformationen bei der Bankenaufsicht einzureichen. Diese Meldepflicht ist im § 25 KWG verankert und deren Einzelheiten einschließlich der Meldevordrucke in der Verordnung zur Einreichung von Finanz- und Risikotragfähigkeitsinformationen nach dem Kreditwesengesetz (FinaRisikoV) geregelt. Mit dieser Meldung verfolgt die Aufsicht das Ziel, einheitliche Informationen über die von den Instituten zur Steuerung ihrer Risikotragfähigkeit eingesetzten Methoden und Verfahren zu erhalten.
Alle Institute müssen diese Informationen jährlich zum Stichtag 31.12. melden, es sei denn die Aufsicht fordert vom einzelnen Institut eine erhöhte Meldefrequenz.
Die in 2020 angepasste FinaRisikoV stellt die Institute insbesondere bei der Befüllung der neuen bzw. erweiterten Meldebögen vor einigen Herausforderungen. Es wurden zwei neue Meldevordrucke implementiert: Zum einem erfasst der Meldevordruck „KPL“ zur Kapitalplanung die normative Perspektive der Risikotragfähigkeit. Zum anderen soll mit der Einführung des Meldevordrucks „ILAAP“ die Betrachtung der Liquiditätssteuerung ermöglicht werden. Sowohl Informationen zum Konzept der internen Liquiditätssteuerung als auch quantitative Angaben zur Liquiditätssituation werden hier abgefragt.
Bislang wurden diese Informationen nicht über ein einheitliches Meldewesen erhoben, sondern bei jedem Institut individuell abgefragt. Zusätzlich zu den bisherigen Risikotragfähigkeitsinformationen müssen die Informationen zur Kapitalplanung und zum ILAAP erstmals zum Meldestichtag 31.12.2020 gemeldet werden.
Die Abgabe der Risikotragfähigkeitsinformationen soll in Dateiform auf der Basis des Meldeformats XBRL erfolgen. Dies kann unsere Meldewesensoftware BAIS – Banken-Aufsicht-Informations-System für Ihr Institut oder Unternehmensgruppe gewährleisten. BAIS enthält alle relevanten Vordrucke zur Einhaltung der Meldepflicht:
Quelle: BSM BankingSysteme und Managementberatung GmbH
Zusätzlich bietet BAIS eine Schnittstelle zum Einlesen und Weiterverarbeiten der Daten zur Meldung der Risikotragfähigkeit auf Meldepositionsebene.
BAIS ermöglicht es,
- Summenpositionen zu berechnen,
- Abhängigkeiten innerhalb der Vordrucke zu berücksichtigen,
- Vordrucke anzuzeigen und auszudrucken,
- ExtraNet-Dateien im XBRL-Format für die Einreichung bei der Bundesbank zu erstellen und zu validieren,
- Meldepositionen aus bestehenden Berichtszeiträumen mit der Option, Beträge auf 0 zu setzen, zu kopieren,
- für alle Vordrucke die fertig berechneten Meldepositionen über die Positionsschnittstelle anzuliefern.
Nutzen Sie die Vorteile von BAIS bei der Meldung der Risikotragfähigkeit:
Im Gegensatz zu einer IDV Lösung bieten wir Ihrem Institut mit BAIS:
- eine Software, die einem zertifizierten Entwicklungs- und Wartungsprozess unterliegt,
- Revisionssicherheit,
- Nachvollziehbarkeit sowie
- eine gesicherte Datenanlieferung und Historisierung.