24.08.2020
Außenwirtschaft: Änderungen Meldewesen
Im August 2020 veröffentlichte die Deutsche Bundesbank Informationen zum Wegfall und der Einführung neuer Kennzahlen für das Meldewesen in Bezug auf die Außenwirtschaft. Im Folgenden möchten wir die wichtigsten Änderungen aufzeigen.
1. Kredite von Ausländern an Inländer sowie Guthaben von Ausländern bei inländischen Banken
Aufgrund der neuen Vorgaben der Leitlinie (EU) 2018/1151 der Europäischen Zentralbank (EZB) wurden neue Kennzahlen bei den Krediten an Inländer eingeführt, die eine tiefere Untergliederung nach dem Sektor des inländischen Schuldners erlauben. Durch die Differenzierungen der sektoralen Gliederung laut Tabelle 8 der Leitlinie ist eine Verbesserung der Datenbasis für die Wirtschafts- und Finanzanalyse gegeben.
Geänderte Kennzahlen mit einer tieferen Aufschlüsselung gibt es beispielsweise für kurzfristige Kredite und Bankguthaben mit einer Laufzeit von bis zu 12 Monaten. So wurde u.a. die Kennzahl 275 für finanzielle Unternehmen aufgeteilt in:
- 075 Investmentvermögen (ohne Geldmarktfonds)
- 675 Versicherungsgesellschaften und Altersvorsorgeeinrichtungen und
- 275 Sonstige finanzielle Unternehmen.
Für nichtfinanzielle Unternehmen wurde die Kennzahl 975 aufgeteilt in:
- 975 nichtfinanzielle Unternehmen
- 875 Privatpersonen und private Organisationen ohne Erwerbszweck.
Das gleiche Aufteilungsschema gilt für langfristige Kredite und Bankguthaben mit einer Ursprungslaufzeit von mehr als 12 Monaten. Hier wurden die Kennzahl 261 in die Kennzahlen 041, 541 und 261 sowie die Kennzahl 941 in 941 und 841 aufgeteilt.
Des Weiteren gab es Anpassungen bei den Kennzahlen zum Erstabsatz und offene Abtretung sowie Tilgung oder Rückerwerb von langfristigen Schuldscheindarlehen, Namensschuldverschreibungen u. ä. nicht börsenfähigen Wertpapieren durch Inländer.
Schließlich wurden die Kennzahlen in Bezug auf stille Abtretung und Tilgung von langfristigen Inlandsforderungen und Schuldscheindarlehen, Namensschuldverschreibungen u.ä. nicht börsenfähigen Wertpapieren durch Inländer, unterschieden nach inländischen Schuldnergruppen, geändert.
2. Kapitalerträge (Einnahmen und Ausgaben)
Die Bundesbank informiert darüber, dass die Kennzahlen 182, 282, 782, 583, 283 und 783 entfallen aufgrund der korrespondierenden Informationen, die inzwischen aus einer anderen Datenquelle abgeleitet werden können. Jedoch können bis zum 31.12.2020 die Meldungen noch mit diesen Kennzahlen bei der Bundesbank eingereicht werden.
Auf der anderen Seite werden die Kennzahlen 181, 281 und 381 eingeführt. Diese sollen das Niedrigzinsumfeld besser widerspiegeln und eine differenzierte Meldung von Einnahmen und Ausgaben aus negativen Zinsen erlauben.
Bei Zahlungen von Negativzinsen zwischen verbundenen Unternehmen bleibt das bisherige Verfahren bestehen.
Die Bundesbank weist darauf hin, dass die betroffenen Merkblätter nicht gesondert angepasst werden, jedoch die neuen Vorgaben auf die dort geregelten Meldesachverhalte entsprechend anzuwenden sind.
Die neuen Kennzahlen können umgehend verwendet werden. Die Bundesbank gewährt einen Umsetzungszeitraum bis einschließlich zum Berichtsmonat Dezember 2020.
Quelle: Bundesbank