25.08.2020
Handbuch zu den AnaCredit-Validierungsregeln (Version 11) wurde erneuert.
Wie wir in unserem Beitrag vom 04.08.2020 berichteten, wurde das aktualisierte Handbuch zu den AnaCredit-Validierungsregeln (Version 11) am 31.07.2020 auf www.bundesbank.de/anacredit veröffentlicht. Die neue Version gilt ab dem 01.02.2021.
Im Laufe der Zeit haben sich jedoch weitere Neuerungen ergeben, die die Bundesbank in ihrem Rundschreiben Nr. 56/2020 vom 17.08.2020 erläutert.
Anpassungen für voll abgeschriebene Instrumente
Wegen der ab 01.01.2021 gültigen neuen EBA-Leitlinien zur Anwendung der Ausfalldefinition musste in der Version 11 eine Anpassung für voll abgeschriebene Instrumente ab den Meldestichtag 31.01.2021 vorgenommen werden. So sollen abgeschriebene Instrumente, für die das Institut weder Gläubiger noch Servicer ist, nur bis zum Ende des Quartals gemeldet werden, in dem abgeschrieben wird. Außerdem sind die Institute verpflichtet, erstmals für den Meldestichtag 31.01.2021 nach der Abschreibung zusätzliche Informationen zum Ausfallstatus und der Ausfallwahrscheinlichkeit bis zum Ende des Quartals zu melden.
Folgende Attribute müssen sie an die Bundesbank übermitteln:
- Finanzdaten: ausstehender Nominalbetrag, außerbilanzieller Wert, Ausfallstatus des Instruments und Datum
- Daten des Vertragspartnerrisikos: Ausfallwahrscheinlichkeit
- Daten des Vertragspartnerausfalls: Ausfallstatus des Vertragspartners und Datum
- Rechnungslegungsdaten: bilanzieller Ansatz, kumulierte Abschreibungen und kumulierte Rückflüsse seit dem Ausfall
Dabei beziehen sich die Datenfelder zum Ausfallstatus und zur Ausfallwahrscheinlichkeit auf den Zeitpunkt der Abschreibung. Sie können bis zum Ende des Quartals fortgeschrieben werden. Die Neuerung gilt jedoch nicht für rückwirkende Korrekturen für ältere Meldestichtage vor dem 31.01.2021.
Verzögerung bei der Einführung der Prüfung auf Ausreißer
Die damals angekündigte Einführung der Ausreißerregeln bezogen auf einen Meldestichtag wird sich verzögern, da die Bundesbank die Funktion nicht rechtzeitig bereitstellen kann. Dementsprechend wird es für den Meldestichtag 31.07.2020 noch keine Rückmeldungen zu „Ausreißern“ geben. Auch der neue Code „AK0003“ wird zunächst noch nicht ausgegeben. Die Bundesbank wird die Institute rechtzeitig informieren, wenn es die Funktion tatsächlich aufnehmen kann.
Quelle: Bundesbank