01.02.2021
AnaCredit - Bundesbank-Rundschreiben Nr. 03/2021
Prüfung auf Ausreißer: Einführung der Möglichkeit zur Bestätigung von auffälligen, aber korrekten Werten voraussichtlich ab Ende 2021
Die Bundesbank hat am 29.01.2021 mit dem Rundschreiben 03/2021 darüber informiert, dass voraussichtlich ab Ende 2021 die Möglichkeit bestehen wird, auffällige Angaben in AnaCredit-Meldungen (sog. Auffälligkeiten) bei der Bundesbank zu bestätigen.
Der genaue Termin soll noch in einem separaten Rundschreiben bekannt gegeben werden.
Die Struktur der Bestätigungsmeldung entspricht prinzipiell der Struktur der Rückmeldungen von Plausibilisierungsergebnissen an die Berichtspflichtigen. Ergänzend dazu ist der genaue Attributwert, der bestätigt werden soll, durch den Berichtspflichtigen anzugeben.
Die Bundesbank wird unter bestimmten Voraussetzungen die Übernahme bestätigter Werte auch für die Folgetermine bestätigen. Werden demnach seitens der Bundesbank zurückgemeldete „Ausreißer“ durch den Berichtspflichtigen vor Ersteinreichung des nächsten Meldetermins bestätigt, werden die bestehenden Bestätigungen unabhängig von der Einreichungsart automatisch in den neuen Meldetermin übernommen.
Für vergangene Meldestichtage eingereichte Bestätigungen werden jedoch nicht auf nachfolgende Termine, für welche bereits neue Daten eingereicht wurden, fortgeschrieben.
Geht eine geänderte Bestätigung vom Berichtspflichtigen für einen auffälligen Wert ein, für den bereits eine zum gleichen Meldestichtag gültige Bestätigung vorliegt, soll die geänderte Bestätigung die bisherige Bestätigung überschreiben.
Eine automatisierte Prüfung für Vertragspartner-Stammdaten wird gemäß Bundesbank erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.
BSM wird für seine Meldewesen-Software BAIS eine Funktion (lizenzpflichtig) mit Release 1.32 für das Meldeschema V2.2 bereitstellen, mit der die Anwender die erkannten Auffälligkeiten automatisiert in BAIS einlesen und an die Aufsicht zurückmelden können. BSM wird entsprechend informieren, wenn sich diesbezüglich Neuerungen ergeben sollten.
Quelle: Bundesbank