08.02.2021
AnaCredit: Bundesbank veröffentlicht Version 12 ihres Handbuchs zu den Validierungsregeln
Die Bundesbank hat am 03.02.2021 eine aktualisierte Version ihres Handbuchs zu den AnaCredit-Validierungsregeln (Version 12), gültig ab 01.08.2021 veröffentlicht.
Folgende Änderungen haben sich ergeben:
Die Aufsicht hat ergänzende Hinweise in Kapitel 2.5.1 zur Anzahl der Rückmeldungen nach der Umstellung auf das Zeitpunktprinzip aufgenommen.
Im Bereich der Vollständigkeit von Vertragspartner-Stammdaten weist die Aufsicht auf die Erweiterung der Meldepflicht für Investmentvermögen (insbesondere Adressdaten) und damit einhergehender Entfall vieler Sub-Bedingungen für diese Vertragspartner hin. Diese Änderung ergibt sich aus der Anpassung des AnaCredit Reporting Manual Part II der EZB auf Seite 278 (Tabelle 135) vom 31.05.2019. Aufgenommen wurde auch eine Erweiterung der Regel CY0110, gemäß der das Land immer zu melden ist (auch für Servicer), s.a. Neufassung der Statistischen Anordnung BAnz Mitteilung 8001/2020.
Zur Vollständigkeit kreditbezogener Datensätze gibt es ergänzende Hinweise zur reduzierten Meldepflicht der Attribute CT0260, CT0270, CT0640, CT0650 und CT0660 innerhalb der Bedingung CD0060 für Meldestichtage vor dem 28.02.2021.
In Bezug auf die Vollständigkeit der Meldung wurden ergänzende Hinweise zu den Regeln EC0010 und EC0020_DE, zu Dateifehlern und zur Regel DN0061_DE gemacht.
Auch in den Bereichen Konsistenz und Format hat die Aufsicht Anpassungen vorgenommen:
Konsistenz:
- Anpassung der Regel CN0541_DE und Einführung einer neuen Regel CN0542_DE zur Berücksichtigung vollständig ausgebuchter Instrumente
- Anpassung der Regel CN0551_DE und Einführung einer neuen Regel CN0552_DE zur Berücksichtigung vollständig ausgebuchter Instrumente
- Ergänzung der Regel CN0586_DE um internationale Organisationen
- Anpassung der Regel CN0847
- Ergänzung der neuen Regel AC0160_DE
Formal:
- Einführung der Validierungsregel FL0045_DE
- Einführung der Validierungsregel FL0051_DE
- Einführung der Validierungsregel FL0052_DE
- Mit der Anpassung der Technischen Spezifikation der Stamm- und Kreditdatenmeldungen für AnaCredit an die Bundesbank zum 01.08.2021 wurde bei einigen Attributen die Möglichkeit zur Meldung von „nichtzutreffend“ („non-applicable“) als zulässiger Wert entfernt. Dies war aus fachlichen Gründen bereits vorher durch entsprechende Validierungsregeln sichergestellt (DS-[Cube_ID]-[Variable_ID]). Die Tabelle unter Gliederungspunkt 4.7 zu den DS-Validierungsfehlern wurde entfernt, da nun auch technisch sichergestellt ist, dass der Wert „nichtzutreffend“ („non-applicable“) für die entsprechenden Attribute nicht gemeldet werden kann. Diese Anpassung hat keine Auswirkung auf die Meldepflicht.
Abschließend sind bei den Plausibilisierungen Ergänzungen aufgenommen und Neuerungen eingeführt worden:
- Einführung eines neuen Validierungsfehlers CR-[Plausibilisierungscode]bei Ablehnung von Bestätigungsmeldungen
- Ergänzung des Meldetermins der erstmaligen Ausführung der Plausibilisierungsregeln
BSM wird im Rahmen seiner Weiterentwicklung sicherstellen, dass diese Anpassungen und Neuerungen des Handbuches rechtzeitig in BAIS umgesetzt und den Kunden bereitgestellt werden. Wir werden, wie immer, im Rahmenunserer Release Notes über deren Veröffentlichung informieren.