01.03.2021
AnaCredit – Bundesbank-Rundschreiben Nr. 10/2021
Mit Rundschreiben 10/2021 vom 25.02.2021 informiert die Bundesbank über die Pflicht der Institute zur Mitteilung aller Personen, die berechtigt sind, Vertragspartner-Stammdaten- und Kreditdatenmeldungen des berichtspflichtigen Instituts bei der Bundesbank einzureichen (sog. Zurechnungserklärung).
Sie bittet zu beachten, dass durch berichtspflichtige Institute ab sofort eine Zurechnungserklärung an die Bundesbank übermittelt werden muss, wenn zukünftig auch Einreichende der Meldungen außerhalb eines berichtspflichtigen Instituts zugelassen werden sollen. Damit soll eine eindeutige Feststellung der berechtigten Einreichenden und somit auch die korrekte Zustellung der AnaCredit-Rückmeldungen weiterhin gewährleistet werden.
Für neu hinzukommende „Dritt“-Einreicher muss die Zurechnungserklärung des Berichtspflichtigen der Bundesbank rechtzeitig, d.h. mindestens zwei Wochen vor dem ersten Einreichungsstichtag (für den Meldestichtag 31.03.2021 beispielsweise spätestens am 17.03.2021), vorliegen. Für einreichende Dritte, die bereits zum jetzigen Zeitpunkt Meldungen für Berichtspflichtige einreichen, muss keine (erneute) Zurechnungserklärung eingereicht werden.
Ab 01.04.2021 wird zur Prüfung der korrekten Einreichenden zusätzlich die technische Validierungsregel DN0061_DE2 aktiviert werden. Diese Regel soll prüfen, ob die Einreichung über den ExtraNet-Zugang der vorgesehenen Einreichenden erfolgt, das heißt durch das berichtspflichtige Institut selbst oder einen berechtigten Dritten, der der Bundesbank zum Einreichungszeitpunkt als Einreicher bekannt ist. Sollte dies nicht der Fall sein, wird die komplette Datei abgelehnt.
Des Weiteren informiert die Bundesbank über die ab dem Meldestichtag 30.09.2021 geltende Erinnerungsmeldung zur Vollständigkeit für Kreditdateneinreichungen. Die in den Kapiteln 2.5.2 und 4.5 des Validierungshandbuchs aufgenommene Rückmeldungsart „Erinnerungsmeldung“ soll darauf hinweisen, dass Kreditdatenmeldungen unvollständig eingereicht wurden. Diese Rückmeldungsart wird zusätzlich zu den Rückmeldungen von Validierungs- und Plausibilisierungsergebnissen stichtagsbezogen erstellt und wird ab Meldestichtag 30.09.2021 eingesetzt und an betroffene Berichtspflichtige zurückgespielt werden. Diese Rückmeldung soll ab diesem Zeitpunkt, die bisher individuell per E-Mail versandten Aufforderungen zur Einreichung ausstehender oder korrigierter Meldungen ersetzen, welche vorher auf Grund technischer Fehler abgewiesen wurden.
Die Erinnerungsmeldung wird aus der Anwendung AnaCredit-BBk erstellt und ist an der Dateibezeichnung acrm_{BLZ}_{Meldeperiode}.xml.zip zu erkennen. Nach Erhalt einer Erinnerungsmeldung ist die umgehende Erst- bzw. Korrektureinreichung des Templates mit den ausstehenden Meldedaten für die beobachtete Einheit durch den Berichtspflichtigen vorzunehmen. Dabei ist eine Einreichungsfrist von 3 Geschäftstagen ab dem Tag der Bereitstellung der Erinnerungsmeldung im ExtraNet zu beachten.
Quelle: Bundesbank