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Gilt Ihre Firma als Kreditinstitut (Art 4 CRR) ?
Gilt Ihre Firma als eine gemäß MiFID zugelassene Wertpapierfirma?
Handelt Ihre Wertpapierfirma auf eigene Rechnung oder zeichnet sie Finanzinstrumente im Sinne von MiFID II (Anhang I Abschnitt A)?
Gilt Ihre Wertpapierfirma als Händler von Waren und Emissionszertifikaten gemäß Art. 4 CRR?
Haben Sie sich freiwillig dafür entschieden der CRR zu unterliegen und erfüllen dabei die folgenden Kriterien?
- Sie sind ein Tochterunternehmen und unterliegen schon heute der Aufsicht nach CRR auf konsolidierter Basis.
- Die zuständige Behörde hat sich vergewissert, dass die Wahl nicht zu Zwecken der Aufsichtsarbitrage erfolgt.
Erfüllen Sie mindestens eines der folgenden Kriterien gemäß Art. 12 IFR?
- Verwaltetes Vermögen (AUM) ≥ EUR 1,2 Mrd.
- Bearbeitete Kundenaufträge (COH) ≥ EUR 100 Mio./Tag für Kassageschäfte oder EUR 1,2 Mrd./Tag für Derivate.
- Verwahrtes und verwaltetes Vermögen (ASA), Kundengelder (CMH), täglicher Handelsfluss (DTF), Nettopositionsrisiko (NPR) (oder CMG mit Genehmigung der zuständigen Behörden) oder Ausfall der Handelsgegenpartei (TCD) >EUR 0,00
- Die bilanzielle und außerbilanzielle Summe beträgt ≥ EUR 100 Mio.
- Die gesamten jährlichen Bruttoeinnahmen aus Wertpapierdienstleistungen und -tätigkeiten betragen ≥ EUR 30 Mio., berechnet als Durchschnitt der letzten 2 Jahre vor dem betreffenden Geschäftsjahr.
Erfüllen Sie mindestens eines der folgenden Kriterien?
- Ihr verwaltetes Vermögen übersteigt EUR 15 Mrd.
- Sie sind Teil einer Gruppe, in der der Gesamtwert der konsolidierten Vermögenswerte aller Unternehmen der Gruppe, die einzeln eine Bilanzsumme von weniger als 15 Mrd. EUR haben und die auf eigene Rechnung handeln oder Finanzinstrumente zeichnen, 15 Mrd. EUR oder mehr beträgt.
- Sie unterliegen einer Entscheidung der zuständigen Behörde gemäß Artikel 5 der Richtlinie (EU) 2019/2034.
Prüfung abgeschlossen
Ergebnis: Kreditinstitut
Basierend auf den von Ihnen zur Verfügung gestellten Informationen ist Ihre Klassifizierung nach dem neuen IFR-Rahmenwerk "Kreditinstitut".
Infolgedessen unterliegt Ihr Institut weiterhin dem CRR/CRD-Rahmenwerk.
Vielen Dank für Ihre Teilnahme!
Prüfung abgeschlossen
Ergebnis: Keine Wertpapierfirma i.S. der IFR
Basierend auf den von Ihnen zur Verfügung gestellten Informationen fallen Sie nicht unter den Anwendungsbereich des IFR-Rahmenwerks.
Vielen Dank für Ihre Teilnahme!
Prüfung abgeschlossen
Ergebnis: Klasse 1 Wertpapierfirma
Basierend auf den von Ihnen zur Verfügung gestellten Informationen ist Ihre Klassifizierung nach dem neuen IFR-Rahmenwerk "Klasse 1 Wertpapierfirma" und unterliegt dem CRR/CRD-Rahmenwerk.
Vielen Dank für Ihre Teilnahme!
Prüfung abgeschlossen
Ergebnis: Klasse 2 Wertpapierfirma
Basierend auf den von Ihnen zur Verfügung gestellten Informationen ist Ihre Klassifizierung gemäß des neuen IFR-Rahmenwerks "Klasse 2 Wertpapierfirma". Dies bedeutet, dass Ihre Firma dem vollen Umfang der IFR/IFD-Regelung unterliegt, wie z. B. Mindestanforderungen an die Eigenmittel, Eigenmittelanforderungen, Liquiditäts- und Konzentrationsrisiken. Insbesondere gilt für Klasse 2 Wertpapierfirmen die neue K-Faktor-Regelung und eine jährliche Offenlegungspflicht.
Vielen Dank für Ihre Teilnahme!
Prüfung abgeschlossen
Ergebnis: Klasse 3 Wertpapierfirma
Basierend auf den von ihnen zur Verfügung gestellten Informationen ist Ihre Klassifizierung gemäß dem neuen IFR-Rahmenwerk "Klasse 3 Wertpapierfirma". Dies bedeutet, dass Ihre Firma einem vereinfachten Anwendungsbereich der IFR/IFD-Regelung unterliegt und signifikante Erleichterungen bei den Meldepflichten gegenüber den Klasse 1 und Klasse 2 Wertpapierfirmen hat.
Vielen Dank für Ihre Teilnahme!